Das Haus für eine Familie und deren Gäste soll auf einem weitläufigen Grundstück errichtet werden, dessen Bebaubarkeit jedoch größtenteils durch bauordnungsrechtliche Vorgaben untersagt ist. Die bebaubaren Grundstücksteile sind durch eine steile Hanglage gekennzeichnet. Im Süden, der Hauptrichtung des Grundstückes, verläuft eine Landstraße.
Das Haus gibt sich den Umständen gegenüber unbeeindruckt. Zur einen Hälfte gräbt es sich in den Hang ein, zur anderen Hälfte kragt es aus dem Hang aus und schwebt über dem unbearbeiteten Gelände. Die geometrische Strenge des Hauskubatur steht der rohen Wildheit des Geländes gegenüber. Die Hauptfassade zeigt Richtung Süden – in Richtung Straße. Als Zugang zum Haus dient eine unter diesem – und mit der Topographie des Hanges verlaufende Treppe. Eine Loggia verbindet die Innenräume in Richtung der Straße mit dem öffentlichen Außenraum. Beide Elemente vermitteln zwischen konstruiert abstakten Objekt und der umgebenden gewachsenen Natur.